Honorar
Einen pauschalen Zeilenpreis festzulegen, ergibt aufgrund der Komplexität von Rechtsübersetzungen wenig Sinn; zu verschieden sind Anforderungen und Besonderheiten jedes einzelnen Übersetzungsauftrags. Einen Kostenvoranschlag erstelle ich grundsätzlich erst nach intensiver Prüfung des zu übersetzenden Textes auf der Grundlage eines Zeilenpreises von EUR 1,60 bis EUR 3,50 (jeweils zzgl. der gesetzlichen MwSt.) je Normzeile (50 Bruttoanschläge). Der auf den Auftrag anzuwendende Zeilenpreis wird von mir in Ansehung von Schwierigkeitsgrad und Verwendungszweck der Übersetzung festgelegt. Ist ein Auftrag nach Zeitaufwand abzurechnen, stelle ich ein Honorar von EUR 140/Stunde (zzgl. der gesetzlichen MwSt.) in Rechnung. Unabhängig von der Abrechnungsweise beträgt der Mindestauftragswert stets EUR 100.
Daneben berechne ich Zuschläge für Eilaufträge, Wochenend- und Feiertagsarbeit, die ich meinen Kunden wiederum im Einzelfall darlege.
Bei beglaubigten Übersetzungen berechne ich pauschal einen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent auf den jeweils anwendbaren Zeilenpreis.
Abgesehen von Kurierkosten, stelle ich keine Nebenkosten wie Porti, Telefon- und Telefaxkosten, Papier o.ä. in Rechnung.
Sofern nicht anders vereinbart, erhalten Sie von mir für jede Übersetzungsanfrage einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
Für strikte Vertraulichkeit und absolute Termintreue verbürge ich mich.

