Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Franco Cappelletti, staatl. gepr. Übersetzer und Dolmetscher, Buchenweg 8, D-55457 Gensingen, und seinen Auftraggebern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Franco Cappelletti nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
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Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte(n) Ausfertigung(en) der Übersetzung. -
Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat Franco Cappelletti rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung sowie deren Verwendungszeck zu unterrichten (Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, etwaig erforderliche Beglaubigung, etc.). Ist die Übersetzung für Druck oder Veröffentlichung bestimmt, so hat der Auftraggeber Franco Cappelletti einen Korrekturabzug zu überlassen.
- Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind (z.B. Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen), hat der Auftraggeber Franco Cappelletti unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Bei schuldhafter Nichteinhaltung dieser Nebenpflichten kann Franco Cappelletti neben den Rechten aus den §§ 642, 643 und 645 BGB auch Schadensersatz geltend machen. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Nebenpflichten ergeben, gehen nicht zu Lasten Franco Cappellettis.
- Mängelbeseitigung
- Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Die Mängelbeseitigung kann Franco Cappelletti wahlweise durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erbringen. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muß vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
- Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist.
- Haftung
Franco Cappelletti haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung Franco Cappellettis ist bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. - Berufsgeheimnis
Franco Cappelletti verpflichtet sich, vorbehaltlich vorrangiger Aussagepflichten zwingenden Rechts (etwa nach StPO), Stillschweigen über sämtliche Tatsachen zu wahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. - Abnahmefrist
Der Auftraggeber hat die Übersetzung (sofern deren Umfang 40 Normseiten (= 2.000 Zeilen) nicht überschreitet) spätestens 14 Kalendertage nach Bereitstellung bzw. Lieferung der Übersetzung abzunehmen. Rügt er innerhalb dieser Frist nicht berechtigtermaßen die Übersetzung wegen wesentlicher Mängel, so gilt die Übersetzung als abgenommen. Franco Cappelletti wird den Auftraggeber bei Bereitstellung bzw. Lieferung der Übersetzung auf die Bedeutung einer nicht fristgemäßen Rüge hinweisen. Bei Übersetzungen, deren Umfang die vorgenannte Seitenzahl überschreitet, setzt Franco Cappelletti individuell eine Abnahmefrist. - Vergütung
- Die Honorar- und Aufwendungsersatzansprüche von Franco Cappelletti sowie sonstige Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit Übersetzungsaufträgen sind 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu zahlen, sofern der Auftraggeber die Übersetzung abgenommen hat oder die Abnahme nicht vom Auftraggeber berechtigtermaßen wegen wesentlicher Mängel innerhalb der Abnahmefrist nach Klausel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer individuell gesetzten Abnahmefrist abgelehnt worden ist. Sollte die gesetzte Abnahmefrist die Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen nach Rechnungszugang überschreiten, so vereinbart Franco Cappelletti die Zahlungsmodalitäten mit dem Auftraggeber individuell. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist der Tag der Eingangs des Betrags bei Franco Cappelletti bzw. der Gutschrift auf dem in der Rechnung angegebenen Bankkonto maßgebend.
- Franco Cappelletti hat neben dem Honorar Anspruch auf Erstattung der erforderlichen und/oder mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit Verbrauchern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis - gesondert aufgeführt - enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich erforderlich, zusätzlich berechnet. Franco Cappelletti kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuß verlangen und in begründeten Fällen die Übergabe der Übersetzung von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars sowie der erforderlichen und/oder mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen abhängig machen.
- Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung bestimmt sich das Honorar von Franco Cappelletti nach den jeweils gültigen Honorarbestimmungen, abrufbar auf der Seite Honorar, die Unternehmern auf Verlangen zugesandt werden und Verbrauchern beim Erstauftrag und im Falle jeder Änderung vor Vertragsschluß zugänglich gemacht werden.
- Der Auftraggeber kann gegenüber dem Honorar, den Aufwendungen oder sonstigen Ansprüchen von Franco Cappelletti aufgrund von oder im Zusammenhang mit Übersetzungsaufträgen weder ein Zurückbehaltungsrecht (Leistungsverweigerungsrecht) ausüben noch mit einer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
- Vorübergehendes Nutzungsrecht und Urheberrecht
- Mit der Abnahme der Übersetzung erlangt der Auftraggeber ein vorübergehendes Nutzungsrecht an derselben. Dieses vorübergehende Nutzungsrecht ist bei nicht rechtzeitigem, unvollständigem oder nicht endgültigem Zahlungseingang (i.S.v. Klausel 8.I. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Honorars für die Übersetzung und mit ihr im Zusammenhang stehenden Aufwendungen sowie sonstige Ansprüche von Franco Cappelletti aus oder im Zusammenhang mit der Übersetzung ohne weiteres Erfordernis von Franco Cappelletti frei und mit sofortiger Wirkung rückrufbar. Mit vollständigem und endgültigem Zahlungseingang des Honorars für die Übersetzung und mit ihr im Zusammenhang stehenden Aufwendungen sowie für sonstige Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Übersetzung bei Franco Cappelletti oder auf dessen Konto erlangt der Auftraggeber ein nach Maßgabe der Urhebergesetzes dauerhaftes Nutzungsrecht an der Übersetzung. Dem Zahlungseingang steht eine nach Klausel 8.IV. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig erfolgte und rechtswirksame Aufrechnung gleich.
- Das Urheberrecht an der Übersetzung verbleibt bei Franco Cappelletti.
- Rücktritt bei Leistungshindernissen
- Wird Franco Cappelletti die Übersetzung aufgrund höherer Gewalt, des Auftretens von Betriebsstörungen des von ihm für die Übersetzung genutzten Computersystems oder wegen seine Arbeitsunfähigkeit begründender Krankheit dauerhaft undurchführbar, oder handelt es sich bei dem Übersetzungsauftrag um ein (absolutes oder relatives) Fixgeschäft, das aufgrund des Auftretens eines der vorgenannten Leistungshindernisse oder dessen Folgen (insbesondere bei Datenverlusten wegen Betriebsstörungen des Computersystems) nicht zum vereinbarten Fälligkeitstermin rechtzeitig erfüllt werden kann, so sind sowohl der Auftraggeber als auch Franco Cappelletti zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Einem Fixgeschäft stehen Übersetzungen gleich, bei denen der Auftraggeber bei verspäteter Lieferung kein Interesse mehr an der Übersetzung hat.
- Kann der Übersetzungsauftrag von Franco Cappelletti aufgrund des Auftretens eines der vorgenannten Leistungshindernisse oder dessen Folgen (insbesondere bei Datenverlusten wegen Betriebsstörungen des Computersystems) nicht zum vereinbarten Fälligkeitstermin rechtzeitig erfüllt werden, ohne daß ein Fix- oder gleichgestelltes Geschäft vorliegt und ohne daß die Übersetzung dauerhaft unausführbar wird, so sind der Auftraggeber und Franco Cappelletti verpflichtet, in Verhandlungen zu treten, um sich unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen auf einen neuen Fälligkeitstermin zu einigen. Bei der Einigung über einen neuen Fälligkeitstermin ist namentlich die Zeit zu berücksichtigen, die erforderlich ist, um etwaig verlorene Daten wiederherzustellen und weitere Übersetzungsaufträge zu erfüllen, deren Ausführung aufgrund des Auftretens eines der vorgenannten Leistungshindernisse oder dessen Folgen ebenfalls vorübergehend nicht möglich war. Sollte bei diesen Verhandlungen keine Einigung erzielt werden, so sind sowohl der Auftraggeber als auch Franco Cappelletti zum Rücktritt von Vertrag berechtigt.
- Die dauerhafte Nichtverfügbarkeit der Übersetzung oder deren Nichtverfügbarkeit zum vereinbarten Fälligkeitstermin aufgrund der vorgenannten Leistungshindernisse hat Franco Cappelletti dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Im Falle eines Rücktritts nach Klausel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben der Auftraggeber und Franco Cappelletti bereits aufgrund des Übersetzungsauftrags erlangte Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Klarstellend wird festgestellt, daß mit den in Klausel 10 genannten Leistungshindernissen keine Hindernisse gemeint sind, die von Franco Cappelletti schuldhaft verursacht wurden.
- Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit, Erfüllungsort
- Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
- Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
- Erfüllungsort ist Gensingen. Auf Verlangen des Auftraggebers versendet Franco Cappelletti auf Risiko des Auftraggebers die Übersetzung an die ihm vom Auftraggeber mitgeteilte Adresse.

